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   BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00   

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BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00 (https://dejure.org/2000,2572)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2000 - 11 B 20.00 (https://dejure.org/2000,2572)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2000 - 11 B 20.00 (https://dejure.org/2000,2572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 3; ThürBauGVO § 3 Abs. 1
    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Gebührenrechtliche Behandlung ungleicher Sachverhalte; Anknüpfung der Baugenehmigungsgebühr an einen pauschalierten ("fiktiven") Rohbauwert; Folgen einer tatsächlichen Unterschreitung des pauschalierten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigungsgebühr: Höhe nach Rohbaukosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1302 (Ls.)
  • DÖV 2000, 821
  • LKV 2000, 451
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 BVerwG 7 C 5.87 Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 8).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit jeher anerkannt, daß es nicht willkürlich ist, wenn im Rahmen der durch das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine weiter differenzierende Gebührenregelung verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 BVerwG 4 C 179.65 BVerwGE 26, 305 [313]).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
    Die Verknüpfung zwischen dem Wert der staatlichen Leistung und der Gebührenhöhe ist damit von vornherein gelockert, ohne daß dies aus bundesrechtlicher Sicht Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2000 BVerwG 11 C 5.99 UA S. 20).
  • BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96

    Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, daß es dem Gebührengesetzgeber nicht gestattet ist, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996 BVerwG 8 B 212.96 ZKF 1997, 230 [231]).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für die unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 S. 20).
  • BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01

    Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Gleichheitssatz es gerade nicht gestattet, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38).
  • VG Köln, 01.03.2002 - 25 K 1493/99

    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung; Rechtmäßigkeit

    Dass nach der ausdrücklichen Regelung in Ts. 2.1.2 AGT bei der Berechnung der Rohbausumme grundsätzlich die landesdurchschnittlichen Rohbaukosten je Kubikmeter umbauten Raums und damit weder die im konkreten Fall tatsächlich gezahlten Rohbaukosten noch, wie früher, die jeweiligen ortsüblichen Rohbaukosten anzuwenden sind und die Ts. 2.4.1 b AGT nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, verstößt, ist ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. April 2000 - 11 B 20.00 -, KStZ 2001, 34, vom 18. Mai 1998 - 8 B 49.98 -, NVwZ-RR 1999, 191, und vom 13. November 1996 - 8 B 212.96 -, OVG NRW, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 9 A 5943/96 -, vom 05. August 1996 - 9 A1749/94 -, vom 22. September 1992 - 9 A 785/91- und vom 01. Februar 1989 - 9 A 1252/88 - , und wird auch von der Klägerin nicht bestritten.

    Es ist von untergeordneter Bedeutung, wenn es Verkaufsstätten gibt, deren tatsächlicher Rohbauwert erheblich unter dem pauschalierten Rohbauwert liegt, weil die Verbindung zwischen dem Wert der staatlichen Leistung und der Gebührenhöhe von vornherein gelockert ist, ohne dass dies rechtlich zu beanstanden ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O., zu Verkaufsstätten nach dem Thüringer Landesrecht, weshalb es auf die darauf abzielenden hilfsweise gestellten Beweisanträge der Klägerin nicht ankommt und ihnen nicht nachzugehen war.

    Besagt eine Unterschreitung der pauschalierten Rohbauwerte deshalb nicht unmittelbar, dass die erteilte Baugenehmigung für den Träger des Bauvorhabens einen entsprechend geringeren Wert im Sinne des § 3 GebG NRW hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 a.a.O., haben Abweichungen der tatsächlichen von den landesdurchschnittlichen Rohbaukosten darüber hinaus auch deshalb nur untergeordnete Bedeutung, weil die Durchschnittswerte der Rohbaukostentabelle den Durchschnitt der derzeitigen tatsächlichen Rohbaukosten nicht exakt wiedergeben und als Ersatzmaßstab auch nicht wiedergeben müssen.

    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O., seit jeher anerkennt, dass es nicht willkürlich ist, wenn im Rahmen der durch das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine weitere differenzierende Gebührenerhebung verzichtet wird (Hervorhebung durch das Gericht), liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht vor, wenn nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Fällen von einer Ungleichbehandlung betroffen und diese nicht sehr intensiv ist.

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 6 K 4386/02

    Gebühren, Baugebühren, Arena, Fußballstadion, Rohbausumme

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m. w. N. und Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m. w. N.; OVG Thüringen, Urteil vom 29. September 1999 - 1 KO 758/95 -, OVG Sachsen Beschluss vom 12. April 1999 - 1 S 153/99 - vgl. dazu ferner BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, NVwZ 1987, 231, wonach der Grundsatz der Typengerechtigkeit solange nicht verletzt ist, als nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen.

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der

    Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 BVerwG 11 B 20.00 Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).

    Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2003 - 9 A 2003/01

    Rechtmäßigkeit der Höhe von Baugebühren

    Das gilt schon deshalb, weil die Anknüpfung der Baugebühren an einen pauschalierten ("fiktiven") Rohbauwert lediglich einen "Ersatzmaßstab" darstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.4.2000 - 11 B 20.00 -, LKV 2000, 451, und OVG NRW, Urteil vom 19.12.1997, a.a.O. der an die Stelle des an sich zu Grunde zu legenden wirtschaftlichen Wertes des Gegenstandes (§ 4 zweite Alt. GebG NRW a.F.) tritt.

    Vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18.4.2000, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 19.12.1997, a.a.O..

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 39.02

    Grundsatz der unentgeltlichen Benutzung von Verkehrswegen für öffentlichen

    Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 BVerwG 11 B 20.00 Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).

    Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Das Landesrecht ist befugt, im Rahmen der ihm vom Bundesrecht gezogenen Grenzen bei der Festlegung einer Gebühr zu pauschalieren und zu typisieren sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf differenzierte Regelungen zu verzichten (vgl. Beschluss vom 18. April 2000 BVerwG 11 B 20.00 Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38 m.w.N.).

    Ob gebührenrechtliche Pauschalierungen und Typisierungen im konkreten Fall deshalb zu beanstanden sind, weil ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, ist eine nicht grundsätzlich bedeutsame Frage des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 18. April 2000, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 9 K 6806/13

    Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; Hallenbauten; Logistikhalle; Gleichheitssatz;

    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 - m.w.N., DÖV 2000, 821 (juris Rn. 6).

    Jedoch ist durch das Anknüpfen an die Rohbaukosten als Ersatzmaßstab für den an sich zugrunde zu legenden Wert des Gegenstandes die Verknüpfung zwischen dem Wert der staatlichen Leistung und der Gebührenhöhe von vornherein gelockert und die Bedeutung von Abweichungen der tatsächlichen von den pauschalierten Rohbaukosten im Rahmen der Prüfung des Gleichheitssatzes damit relativiert, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - 11 B 20/00 -, DÖV 2000, 821 = ZKF 2000, 185 (juris-Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 3541/06

    Vereinbarkeit der Tarifstelle 15a 1.5 Allgemeiner Gebührentarif (AGT) zur

    BVerwG, Beschluss vom 18.4.2000 - 11 B 20.00 -, DÖV 2000, 821; OVG NRW, Beschluss vom 5.9.2007 - 9 A 3531/05 -.
  • VG Minden, 05.08.2004 - 9 K 3230/02
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02

    Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung

  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2017 - 9 B 189/17

    Erhebung von Gebühren für die Entscheidung über den Erlass eines

  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03

    Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten

  • OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02

    Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 9 A 780/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 9 A 5205/04

    Streit um Baugenehmigungsgebühr für die "Arena auf Schalke" schnell und endgültig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2006 - 10 S 23.05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; (kein) Verschulden; mündlicher

  • VG Neustadt, 09.10.2020 - 4 K 220/20

    Verwaltungsgebühr für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13

    Baugenehmigungsgebühr für die Errichtung eines Venlo-Gewächshauses;

  • VG Darmstadt, 07.09.2006 - 7 E 443/04

    Gebührenerhebung für die Zulassung von Fernunterrichtslehrgängen

  • VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03

    Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme; Anhebung des Kostenbetrags im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1698/02

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung auf Grundlage der Rohbausumme; Tabelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1688/02

    Zulässigkeit der Zugrundelegung pauschalierter Rohbauwerte für einzelne

  • VG Gera, 15.11.2001 - 4 K 914/99

    Rechtmäßigkeit einer festgestetzten Baugenehmigungsgebühr; Voraussetzungen einer

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

  • VG Düsseldorf, 03.02.2012 - 25 K 1959/11

    Baugebühr Rahmengebühr

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 LB 11/09
  • VG Hamburg, 29.08.2007 - 6 K 2487/05
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